Finanzielle Förderung der Nachhilfe durch das Jobcenter EN und die Stadt Sprockhövel

Bildungspaket

Wir haben faire Preise – leider ist die finanzielle Belastung für einige Eltern dennoch nicht zu bewältigen. Was tun? – Das Bildungspaket hilft! Aus dem Bildungspaket kann sowohl die Nachhilfe vor Ort, als auch die Onlinenachhilfe gezahlt werden.

„Mitmachen möglich machen!“ Unter diesem Motto steht das Starke-Familien-Gesetz. Das Gesetzt hat sich zum Ziel gesetzt, Kinder aus einkommensschwachen Familien zu fördern. Im Rahmen dieser Förderung wird die Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler gezahlt. 

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten?

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach dem BKGG
  • Leistungen nach dem AsylblG

wenn Sie,

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Und so funktioniert es: Erhalten Sie die Förderung des Bildungspakets in fünf Schritten:

1.) Sie nutzen den Antrag des Jobcenters EN. Diesen finden Sie hier: Aktenzeichen: (enkreis.de)

2.) Sie lassen den Antrag von der Schule ausfüllen.

3.) Sie lassen den Antrag von uns in unseren Büros in Niedersprockhövel oder Haßlinghausen unterschreiben.

4.) Sie geben den Antrag bei ihrem Sachbearbeiter / ihrer Sachbearbeiterin ab

5.) Nach erhalt des Bewilligungsbescheides geben Sie diesen bei uns ab. Wir rechnen die Nachhilfestunden direkt mit der bewilligenden Stelle ab. 

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabe Paket finden Sie hier: Bildungs- und Teilhabepaket – Ennepe Ruhr Kreis (enkreis.de)